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Eine Islamisierung findet nicht statt: Verbot von Kinderehen v | BITTEL TV - EINFACH ANDERS

Eine Islamisierung findet nicht statt: Verbot von Kinderehen verstößt gegen das Grundgesetz

Dem Gesetzgeber sei es zwar nicht von vornherein verwehrt, ohne Prüfung des Einzelfalls die Nichtigkeit solcher Ehen anzuordnen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Allerdings vermissen die Richterinnen und Richter derzeit die Möglichkeit, die Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht als wirksame Ehe führen zu können. Die Vorschrift muss bis Mitte 2024 überarbeitet werden.

Das heisst, Kinder, die ganz sicher in den allermeisten Fällen nicht aus Liebe verheiratet wurden, sollten auch in Deutschland die "Möglichkeit" haben, die Ehe einfach fortzuführen, wenn sie volljährig werden.

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