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CORONA-IMPFSCHÄDEN Geimpft, erkrankt und alleine gelassen | DER 17. STAMMTISCH KANAL 💛💥

CORONA-IMPFSCHÄDEN
Geimpft, erkrankt und alleine gelassen

31.01.2023 - 10:38 Uhr

Sie sind die vergessenen Opfer der Corona-Impfkampagne.

Menschen, die dem Ruf der Regierung folgten, sich impfen ließen, seitdem unter gesundheitlichen Schäden leiden. Und für deren Not sich jetzt niemand wirklich zuständig fühlt.

Dabei hatte die Regierung selbst kräftig die Werbetrommel gerührt. Mit Erfolg: Mehr als 63 Mio. Menschen haben sich seit Ende 2020 gegen Corona impfen lassen, dadurch konnten viele Leben gerettet, schwere Verläufe verhindert werden.


Der Staat übernahm sogar die Haftung – und versprach damit, sich um Impfgeschädigte zu kümmern.

Doch genau das passiert nicht


Bundesweit sind mehr als 6300 Anträge auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens eingegangen. Erst 247 wurden anerkannt, Tausende warten noch.

Im Impfpass von Bianca Spielmann (45) sind mehrere Coronaimpfungen vermerkt. Obwohl sie 14 Tage nach ihrer ersten Impfung im März 2021 an einer schweren Hirnvenen-Thrombose litt. „Ich bin weiterhin dafür, dass man sich impfen lässt. Trotzdem muss man auch über Impfschäden sprechen und Betroffenen eine Möglichkeit der Entschädigung geben“, sagt die 45-Jährige. (Links)

Anja (55) trägt seit Dezember 2022 eine Defibrillator-Weste. Sie soll ihr das Leben retten, falls ihr Herz plötzlich aus dem Takt gerät. Nach der vierten Impfung mit einem angepassten Omikron-Impfstoff im September 2022 erkrankte Anja an einer Herzmuskelentzündung. „Nach den ersten Impfungen hatte ich die üblichen Nebenwirkungen, lag eine Woche flach. Nach der vierten Impfung ging es mir zehn Tage nicht gut. Beim Gassigehen mit dem Hund habe ich Sehstörungen bekommen. Ich habe gespürt, dass etwas mit meinem Herzen nicht stimmt“, erklärt die Unternehmerin. (Rechts)

Liegt der Verdacht auf eine schwerwiegende Nebenwirkung vor, muss der behandelnde Arzt diese beim PEI melden. Im PEI-Sicherheitsbericht zu den Corona-Impfstoffen werden mehr als 40 solcher Nebenwirkungen angegeben, darunter u.a. Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung, Lungenembolien, Lähmungen, Thrombosen, Nierenschädigung etc.

Heißt: Eine schwerwiegende Nebenwirkung muss nicht zwingend als Impfschaden nach Infektionsschutzgesetz anerkannt werden.

➥ Artikel von der Bildplus

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@der17stammtisch