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Ein weiterer Meilenstein Erneut hat die Kanzlei meines Kolle | rrredaktion

Ein weiterer Meilenstein

Erneut hat die Kanzlei meines Kollegen Mario Bögelein ein wegweisendes Urteil erstritten.

Eine pauschale Isolationsanordnung für Kontaktpersonen ist rechtswidrig.

Interessant ist hier, dass die Eilverfahren, die zunächst erfolglos waren, nunmehr in den Hauptsacheverfahren aufgehoben worden sind.
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist in den Jahren 2020 und 2021 fast ausnahmslos den "evidenzbefreiten" Gefahrenprognosen der Gesundheitsämter und auch der Versammlungsbehörden gefolgt.

Jetzt korrigieren sich die Richter selbst und stellen damit klare Rechtsgrenzen in der Pandemiebekämpfung auf:

"Unsicherheiten bei der Beurteilung eines Gefahrenverdachtes, welche auf Ermittlungsdefizite der Gesundheitsbehörde zurückzuführen sind, gehen zu deren Lasten."

"Das Fehlen epidemiologischer Erkenntnisse kann jedoch nicht zulasten der Grundrechtsträger gewertet werden. Gleiches gilt für die allgemein bekannte sehr hohe Arbeitsbelastung der Gesundheitsverwaltung."

Diese Entscheidung nebst Begründung sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Wir gehen immer von der Freiheit der Menschen aus. Der Staat darf nur eingreifen, wenn er überzeugende Nachweise hat und in der Abwägung die Freiheitsrechte des Einzelnen ausnahmsweise zurückstehen müssen.

Dieses Urteil hat Signalwirkung für alle Quarantäneanordnungen, Versammlungsverbote und die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

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t.me/RA_LUDWIG

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